Tierschutzpolitische Forderungen zur Bundestagswahl
Das Recht auf Tierschutz stärken
Um dem Anspruch des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes endlich gerecht zu werden, ist eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes mit verbindlichen Haltungsanforderungen und die Anpassung weiterer relevanter Gesetze unabdingbar. Tierleid darf nicht aufgrund wirtschaftlicher Interessen legitimiert werden. Es braucht eine gesetzliche Verankerung des Amtes der/des Bundestierschutzbeauftragten inklusive eines Akteneinsichts- und Auskunftsrechtes.
Die kommende Bundesregierung muss sich außerdem auch auf EU-Ebene für starke Tierschutzregulierungen einsetzen.
Wir fordern für:
Wildtiere/Exoten
- Eine strengere Regulierung des Wildtierhandels. Ziel muss sein, den illegalen Wildtierhandel zu beenden und den legalen Wildtierhandel so stark einzuschränken, dass die Dezimierung von Wildbeständen durch Naturentnahmen sowie die Verbreitung von Zoonosen und invasiven Arten verhindert wird.
- Es ist eine Positivliste einzuführen, die festlegt, welche Tiere sich aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit überhaupt als Haustiere eignen.
- Der Online-Handel mit lebenden Wildtieren muss verboten, Tierbörsen müssen anhand einer Verordnung rechtsverbindlich und strikt reguliert werden.
- Die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen muss verboten werden.
- Ein vollständiges Verkaufsverbot von Tieren auf öffentlichen Plätzen.
Heimtiere
Den Erlass einer Heimtierschutzverordnung, die
- einen verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweis für Tierhalter*innen vor der Anschaffung eines Tieres fordert,
- eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einführt, damit Halter und Tier lückenlos identifizierbar sind,
- eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten und Kastrationsprogramme für Streunerkatzen regelt.
Tiere in der Landwirtschaft
- Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung muss konsequent angegangen und finanziell abgesichert werden. Die Haltungsbedingungen müssen deutlich verbessert, die Tierzahlen reduziert und die Rahmenbedingungen an den sinkenden Konsum von tierischen Produkten angepasst werden. Es braucht gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung von tiergerechteren Haltungsformen mit langfristigen Programmen und Investitionen sowohl für Stall-Neu- oder Umbauten als auch Tierprämien für tiergerechtere Haltungsformen mit langfristigen Programmen und Investitionen sowohl für Stall-Neu- oder Umbauten als auch Tierprämien für tiergerechtere Haltungsformen.
- Die Erarbeitung von verbindlichen und dem Tierschutzgesetz entsprechenden Haltungsvorschriften für alle Tierarten, für die bislang keine Vorgaben existieren.
- Tierschutzwidrige Haltungssysteme in der Landwirtschaft müssen vollständig beendet werden. Dies umfasst sämtliche Käfighaltungen und den Kastenstand sowie die Haltung von Mastschweinen und Mastrindern auf Spaltenböden. Die Anbindehaltung von Rindern muss zügig auslaufen.
- Die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme und deren Zubehör sowie für Betäubungs- und Schlachtgeräte/anlagen.
- Ein Verbot von Amputationen ohne medizinische Indikation, um die Tiere an Haltungsformen oder die Nutzung anzupassen. Hierzu zählen u. a. das Abschneiden der Ringelschwänze bei Schweinen, das Enthornen von Kälbern, das Kupieren der Schwänze bei Jagdhunden sowie das Kürzen von Schnäbeln bei Geflügel.
- Die staatlich verpflichtende Haltungskennzeichnung muss nachgebessert werden, verbesserte Tierschutzkriterien über den gesamten Lebenszyklus des Tieres angelegt sowie wirkliche Transparenz zu den Haltungsbedingungen geschaffen werden. Die Kennzeichnung ist zudem auf alle Nutztierarten und tierische Produkte auszuweiten. Sie muss im Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie und der Außer-Haus-Verpflegung angewendet werden.
- Tiere auf die Weide: Die Weidehaltung muss besser und umfassender gefördert werden. Insbesondere die extensive Weidehaltung benötigt zusätzliche Förderung. Hierfür sind die Agrarförderung der GAP, das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung sowie weitere Förderinstrumente zu nutzen.
- Tiertransporte innerhalb Deutschlands und der EU müssen stark verkürzt (max. acht Stunden) und in Drittstaaten verboten werden.
- Die Tierschutzkontrolldichte in Betrieben mit Tierhaltung muss erhöht und mit ausreichend Personal abgesichert werden. Zur Förderung regionaler Wertschöpfung braucht es Investitionen in tierschutzgerechte Schlachtung und Förderprogramme für regionale, handwerklich-mittelständische Schlachtstätten. In Schlachthöfen muss flächendeckend Videoüberwachung eingeführt werden.
- Brandschutzmängel beseitigen: Der Brandschutz in Ställen muss deutlich verbessert werden. Bund und Länder müssen die entsprechenden Anforderungen erweitern und konkretisieren.
- Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung muss auf weitere Nutztierarten ausgedehnt werden. Bei der Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben im Bundesprogramm dürfen ausschließlich deutlich tiergerechtere Haltungsformen gefördert werden und es muss weiterhin eine Flächenbindung der Tierhaltung gelten.
- Bundesweit einheitliche, praxisgerechte Regelungen zur Vereinfachung des Weideschusses und entsprechende Integration ins Tierschutz-Schlachtgesetz.
- Die konsequente Eindämmung des Antibiotikaeinsatzes: Der Einsatz von für die Menschen wichtigen Reserveantibiotika darf nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn keine anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und dies mit einem Antibiogramm bestätigt wird. Im Fall von Krankheit sind Tiere bestmöglich zu behandeln.
- Tierschutzgerechtere Zuchtziele und Konkretisierung des bestehenden Qualzuchtverbotes.
- Regionale Obergrenzen und Begrenzungen der Tierzahlen im Stall, bei insgesamt deutlicher Reduktion der Tierhaltung sowie der Besatzdichte.
- Verbot der CO2-Betäubung bei Schweinen.
- Verbot des Imports und des Handels mit PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) sowie Förderung von und Beratung zu Alternativen.